Am 29. April 2020 hat der Bundesrat entschieden, den Sport unter gewissen Voraussetzungen ab dem 11. Mai 2020 wieder zu ermöglichen. Dabei sind die übergeordneten Regeln der Covid-19-Verordnung und das Schutzkonzept des Verbandes einzuhalten, dem der Verein angehört.
Das plausibilisierte (von den Bundesämtern genehmigte) Schutzkonzept Covid 19 der Sport Union Schweiz liegt nun vor. Es wird den Regionalverbänden und Vereinen mit entsprechenden Instruktionen und Empfehlungen des Zentralvorstandes zugestellt und kann auch hier von der Webseite heruntergelanden werden. Das Schutzkonzept definiert in Verbindung mit den verpflichtenden übergeordneten Massnahmen der Covid19-Verordnung, unter welchen Voraussetzungen der Sport schrittweise wieder aufgenommen werden kann.
Die Sport Union Schweiz hat ihren Geschäftsführer Nicolas Kamer zum Covid19-Beauftragten ernannt. Er steht den Vereinen und Verbänden als Ansprechperson für Fragen per Mail oder Tel. 041 262 13 21 zur Verfügung.