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Ethik

Wissenswertes zu Ethik-Themen und zur unabhängigen Meldestelle Sports Integrity.

Weitere interessante Podcasts findest du unter https://www.swissolympic.ch/verbaende/werte-ethik/Podcast-Folgen-zu-Ethik-im-Sport

 


Verhaltensgrundsätze #sportzäme der Sport Union Schweiz

Die Gesundheit anderer ist mir wichtiger als mein eigener Erfolg.

 

Ich bin für jüngere Athleten und Athletinnen und andere ein Vorbild.

 

Ich beteilige mich aktiv an Vereinsanlässen.

 

Ich setze mich für den Verein ein.

 

Ich lebe die positiven Werte des Sportes: Hilfsbereitschaft, Fairness, Ehrlichkeit, Vertrauen und Integrität.

 

Ich behandle andere so, wie ich gerne behandelt werden möchte.

 

Ich setze mich für das Einhalten von Regeln ein und verfolge Grenzüber­schreitungen konsequent.

 

Ich achte alle Beteiligten und bringe ihnen

Wertschätzung entgegen.

 

Ich nehme weder Doping noch Drogen und verzichte während des Sports auf Tabak und Alkohol.

 

Auch in der Hitze des Gefechts anerkenne ich Regeln und Entscheide.

 

Ich übernehme Verantwortung für mein Verhalten.

 

Meine Kleidung ist zum Sportreiben geeignet.

 

Ich trage dazu bei, dass mein Verein und ich uns weiterentwickeln können.

 

Ich akzeptiere positive wie negative Kritik und nütze diese, um mich weiterzuentwickeln

 

Die Freude an der Bewegung steht an erster Stelle.

 

Ich bin offen gegenüber Neuem,

anderen Mitgliedern und Mitmenschen.

 


Ethik-Statut für die Vereinsstatuten

 

Als Reaktion auf die Vorfälle in Magglingen hat Swiss Olympic das Ethik-Statut erarbeitet. Alle Mitgliederverbände und Partnerorganisationen sind aufgefordert, dieses in den eigenen Statuten mittels Musterartikel zu verankern. Die Sport Union Schweiz hat diesen Beschluss zur Statutenänderung an ihrer ordentlichen Delegiertenversammlung vom 22. April 2023 einstimmig gefasst.

 

Bis wann müssen Vereine das Ethik-Statut integriert haben?

Seit dem 1. März 2023 ist eine revidierte Version der Sportförderverordnung in Kraft. Diese gesetzliche Verankerung bedeutet konkret: Wer weiterhin Subventionen des Bundes beziehen will (z.B. J+S-Gelder), muss handeln – z.B. mit der Verankerung des Ethik-Statuts in den eigenen Statuten. Allerdings gelten nicht für alle Hierarchiestufen dieselben Fristen:

- Swiss Olympic bis Ende 2023

- Mitglieder und Partnerorganisationen bis Ende 2024

- Vereine und Organisationen auf unterster Ebene bis Ende 2025

 

SUS-Vereine werden frühzeitig informiert

Aufgrund noch offener Fragen bei Swiss Olympic (Bsp. Amtszeitbeschränkung) haben wir bisher unsere Vereine noch nicht aufgefordert, entsprechende Anpassungen zu machen. Es könnte sonst passieren, dass sie zweimal eine Statutenänderung machen müssen. Wir gehen davon aus, dass die Vereine ihre Statuten entweder an ihrer Versammlung 2024 oder 2025 im Bereich Ethik anpassen müssen. Die Mitgliedsvereine der Sport Union Schweiz können sich darauf verlassen, dass sie frühzeitig informiert werden, damit die Fristen in der revidierten SpoFöV eingehalten werden können. Die Information wird über unser Verbandsorgan «turnen&sport», den Newsletter und diese Ethik-Seite unserer Webseite erfolgen.

 

Bei Fragen steht euch Elias Vogel, Mail, gerne zur Verfügung. Bitte wendet euch auch an uns, wenn allenfalls eure Riegen durch einen Fachverband zu einer früheren Statutenergänzung mit dem Ethik-Artikel aufgefordert werden.

 

Weiterführende Informationen:

- Factsheet zur Revision der Sportförderverordnung

- Erläuterungen zur Revision der SpoFöV

- Mustervorlagen zur Verankerung des Ethik-Statuts (Swiss Olympic)

 

 

 


Statutenänderung Sport Union Schweiz 2023

1Die Sport Union Schweiz setzt sich für einen gesunden, sauberen, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Sie lebt diese Werte vor, indem sie - sowie ihre Organe und Mitglieder – dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Die Sport Union Schweiz anerkennt die aktuelle «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und verbreitet deren Prinzipien in seinen Mitgliedern.

 

2Die Sport Union Schweiz, ihre direkten und indirekten Mitgliedsorganisationen und alle in Artikel 1 Absatz 4 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports ("Ethik-Statut") genannten Personen unterstehen dem Ethik-Statut. Die Sport Union Schweiz sorgt dafür, dass alle diese Personen, soweit sie der Sport Union Schweiz angehören oder zugerechnet werden können, das Ethik-Statut anerkennen und befolgen.

 

3Mutmassliche Verstösse gegen das Ethik-Statut werden von Swiss Sport Integrity untersucht. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend: Disziplinarkammer) ist für die Beurteilung und Sanktionierung von festgestellten Verstössen gegen das Ethik-Statut zuständig. Die Disziplinarkammer wendet ihre Verfahrensvorschriften. Entscheide der Disziplinarkammer können unter Ausschluss der staatlichen Gerichte innert 21 Tagen ab Erhalt des begründeten Entscheids beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne angefochten werden.

 

 

Diese Statutenänderung erfolgte gemäss den Vorgaben von Swiss Olympic für Partnerorganisation. Im Gegensatz zu den nationalen Sportverbänden ist das Doping-Statut nicht auf die Mitglieder der Partnerorganisationen anwendbar, da diese keine Sportart betreiben. Aus diesem Grund fällt der Teil bezüglich Doping-Statut in der Musterklausel weg.

 

 

 

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