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Ethik

 

Als Reaktion auf die Vorfälle in Magglingen hat Swiss Olympic das Ethik-Statut erarbeitet. Alle Mitgliederverbände und Partnerorganisationen sind aufgefordert, dieses in den eigenen Statuten mittels Musterartikel zu verankern. Die Sport Union Schweiz hat diesen Beschluss zur Statutenänderung an ihrer ordentlichen Delegiertenversammlung vom 22. April 2023 einstimmig gefasst. Obwohl damit de facto alle Vereine, die bei uns Mitglied sind, dem Ethik-Statut unterstellt sind, hat Swiss Olympic empfohlen, dass auch sie die Musterartikel implementieren, um Widersprüche zu vermeiden.

 

Bis wann müssen Vereine den Ethik-Artikel integriert haben?

Seit dem 1. März 2023 ist eine revidierte Version der Sportförderverordnung in Kraft. Inhaltlich wurde das Ethik-Statut nun gesetzlich verankert, was konkret bedeutet: Wer weiterhin Subventionen des Bundes beziehen will (z.B. J+S-Gelder), muss handeln – z.B. mit der Verankerung des Ethik-Statuts in den eigenen Statuten. Allerdings gelten nicht für alle Hierarchiestufen dieselben Fristen:

 

  • Swiss Olympic muss bis Ende 2023 alles unter Dach und Fach bringen
  • Mitglieder und Partnerorganisationen bis Ende 2024
  • Vereine und Organisationen auf unterster Ebene bis Ende 2025

 

Im Moment ist also insbesondere Swiss Olympic gefordert. Dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass die Sport Union Schweiz  ihre Statuten an der DV 2024 erneut anpassen muss (z.B. im Bereich Amtszeitbeschränkung, die in der SpoFöV explizit eingefordert wird und wo Swiss Olympic eine Branchenlösung präsentieren muss). 

 

SUS-Vereine werden frühzeitig informiert

Begründet durch diese beiden Punkte haben wir bisher unsere Vereine noch nicht aufgefordert, entsprechende Anpassungen zu machen. Wir möchten es vermeiden, dass sie die Arbeit an den Statuten doppelt erledigen oder ausserordentliche GV's einberufen müssen. Wir gehen davon aus, dass Vereine ihre Statuten entweder an ihrer Versammlung 2024 oder 2025 im Bereich Ethik anpassen müssen. Die Mitgliedsvereine der Sport Union Schweiz können sich darauf verlassen, dass sie frühzeitig informiert werden, damit die Fristen in der revidierten SpoFöV eingehalten werden können. Die Information wird über unser Verbandsorgan «turnen&sport», den Newsletter und diese Ethik-Seite unserer Webseite erfolgen.

 

Bei Fragen zur Umsetzung des Ethik-Statuts steht euch unser Geschäftsleiter Nicolas Kamer, Mail, gerne zur Verfügung. Bitte wendet euch auch an uns, wenn allenfalls eure Riegen durch einen Fachverband zu einer früheren Statutenergänzung mit dem Ethik-Artikel aufgefordert werden.

 

Weiterführende Informationen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Statutenänderung Sport Union Schweiz per 22.04.2023

1Die Sport Union Schweiz setzt sich für einen gesunden, sauberen, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Sie lebt diese Werte vor, indem sie - sowie ihre Organe und Mitglieder – dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Die Sport Union Schweiz anerkennt die aktuelle «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und verbreitet deren Prinzipien in seinen Mitgliedern.

 

2Die Sport Union Schweiz, ihre direkten und indirekten Mitgliedsorganisationen und alle in Artikel 1 Absatz 4 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports ("Ethik-Statut") genannten Personen unterstehen dem Ethik-Statut. Die Sport Union Schweiz sorgt dafür, dass alle diese Personen, soweit sie der Sport Union Schweiz angehören oder zugerechnet werden können, das Ethik-Statut anerkennen und befolgen.

 

3Mutmassliche Verstösse gegen das Ethik-Statut werden von Swiss Sport Integrity untersucht. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend: Disziplinarkammer) ist für die Beurteilung und Sanktionierung von festgestellten Verstössen gegen das Ethik-Statut zuständig. Die Disziplinarkammer wendet ihre Verfahrensvorschriften. Entscheide der Disziplinarkammer können unter Ausschluss der staatlichen Gerichte innert 21 Tagen ab Erhalt des begründeten Entscheids beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne angefochten werden.

 

 

Diese Statutenänderung erfolgte gemäss den Vorgaben von Swiss Olympic für Partnerorganisation. Im Gegensatz zu den nationalen Sportverbänden ist das Doping-Statut nicht auf die Mitglieder der Partnerorganisationen anwendbar, da diese keine Sportart betreiben. Aus diesem Grund fällt der Teil bezüglich Doping-Statut in der Musterklausel weg.

 

 

 

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