Mitglied werden und mitbestimmen
Jeder Sportverein, der ein Verein nach Art. 60 ff. des ZGB ist, die Statuten der Sport Union Schweiz respektiert und deren Leitbild verwirklicht, kann Mitglied der Sport Union Schweiz werden.
Das Beitrittsgesuch kann jederzeit gestellt werden. Über Aufnahme oder Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Zentralvorstand unter Anhörung des betreffenden Regionalverbandes. Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht beginnt per 1.1. des Kalenderjahres und kann jeweils unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
In der Sport Union Schweiz (SUS) kennen wir die Direktmitgliedschaft der Vereine. Das heisst, jeder Verein ist dem nationalen Verband angeschlossen und kann dort direkt mitbestimmen. Jeder Verein hat das Recht, an der Delegiertenversammlung Anträge zu stellen und abzustimmen, in den Fachgruppen und Ausschüssen der Sport Union Schweiz mitzuwirken - und, noch besser, Amtsträger zu stellen.
Darüber hinaus wird jeder Verein bei der Aufnahme automatisch auch Mitglied jenes Regionalverbands, in dessen geografischem Gebiet er seinen Vereinssitz hat. Existiert kein Regionalverband, entscheidet der Zentralvorstand über die Art des Anschlusses.
Über weitere Punkte des Eintritts informieren unsere Statuten und das DOK 6.1 «Eintritt eines Vereins».
Fragen zum Beitritt?
Elias Vogel, Tel. 041 262 13 21, Mail, ist gerne für euch da.
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Fragen zur Verbandsmitgliedschaft?
Für Fragen unserer Vereine steht unser Geschäftsführer Elias Vogel per Mail oder Tel. 041 262 13 21 zur Verfügung.